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Benötigt ein Ukraine-Flüchtling ein Visum oder Aufenthaltstitel bei Einreise nach dem 24.02.2022?

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Frage vom Besucher

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03.12.2024

Ich bin Ukrainer, geflohen nach dem Kriegsbeginn. Wie registriere ich mich?

Website-Administration 06.12.2024
Antwortdatum: 06.12.2024

Aufgrund der Richtlinie (Massenzustrom) gilt in Deutschland § 24 AufenthG: ukrainische Staatsangehörige können ohne vorheriges Visum einreisen und erhalten beim örtlichen Ausländeramt einen vorübergehenden Schutz (Aufenthaltserlaubnis), der zunächst bis 4. März 2024 gilt. Sie müssen sich registrieren (Fiktionsbescheinigung), dann wird ein Aufenthaltstitel ausgestellt, der auch Zugang zu Arbeit und Sozialleistungen ermöglicht.

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