Antwortdatum: 06.01.2025
Das Grundbuch dokumentiert rechtsverbindlich die Eigentumsverhältnisse einer Immobilie sowie Rechte Dritter (z.B. Grundschulden, Wegerechte, Dienstbarkeiten). Vor dem Kauf muss man es einsehen, um sicherzustellen, dass keine versteckten Belastungen oder Beschränkungen existieren. Erst mit der Eintragung im Grundbuch wird man offiziell Eigentümer der Immobilie.