Antwortdatum: 13.11.2024
Erschließungskosten umfassen die Kosten für die Herstellung der öffentlichen Infrastruktur (Straßen, Gehwege, Kanalisation, Wasser- und Stromleitungen) bis zum Grundstück. Sie werden nach dem Baugesetzbuch (BauGB) anteilig auf die Eigentümer umgelegt. Die Höhe richtet sich nach kommunalen Satzungen. Der Eigentümer ist verpflichtet, diese Kosten zu tragen, sobald die Erschließungsanlagen fertiggestellt sind.