Antwortdatum: 26.10.2024
Beim Bauträgervertrag greift die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Sie regelt, dass Zahlungen nur in Raten nach Baufortschritt zu leisten sind. Zudem muss der Bauträger dem Käufer meist eine Insolvenzabsicherung (z.B. Bankbürgschaft) bieten. Der notarielle Vertrag legt die Fälligkeiten und Sicherungsrechte fest, damit der Käufer nicht ungesichert sein Geld investiert.