Antwortdatum: 27.12.2024
Gemeinden haben laut Baugesetzbuch in bestimmten Gebieten (z.B. Sanierungsgebieten) ein gesetzliches Vorkaufsrecht. Wird das Grundstück verkauft, kann die Gemeinde in den Kaufvertrag zu denselben Konditionen eintreten. Der notarielle Kaufvertrag wird der Gemeinde vorgelegt. Falls diese innerhalb der gesetzlichen Frist das Vorkaufsrecht ausübt, tritt sie anstelle des Käufers in den Vertrag ein.