Antwortdatum: 31.10.2024
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird benötigt, um Sondereigentum an einzelnen Wohnungen oder Gewerbeeinheiten zu begründen. Darin bestätigt die Baubehörde, dass die betreffende Einheit baulich von anderen Einheiten getrennt ist und einen eigenen abschließbaren Zugang hat. Sie ist Voraussetzung für die Eintragung im Grundbuch, um Wohneigentum zu schaffen.