Antwortdatum: 30.10.2024
Das Bauplanungsrecht (insbesondere BauGB und die Baunutzungsverordnung) sowie der örtliche Bebauungsplan legen fest, welche Nutzung (z.B. Wohngebiet, Mischgebiet) und welche Bauweise (Höhe, Geschosszahl) erlaubt ist. Man muss sich an diese Festsetzungen halten. Gibt es keinen Bebauungsplan, gilt § 34 BauGB (Einfügen in die Umgebung).