Antwortdatum: 10.01.2025
Der Bauträger ist verpflichtet, das Haus mängelfrei nach der Baubeschreibung zu errichten. Er haftet für Baumängel gemäß Werkvertragsrecht (BGB), in der Regel fünf Jahre für wesentliche Bauleistungen. Zudem muss er die vereinbarten Fertigstellungstermine einhalten und die Immobilie in vertragsgemäßem Zustand an den Erwerber übergeben.