Antwortdatum: 21.11.2024
Beim reinen Immobilienkaufvertrag an sich existiert kein Widerrufsrecht. Jedoch kann man beim Maklervertrag, wenn dieser als Fernabsatzgeschäft (z.B. per E-Mail oder Telefon) abgeschlossen wurde, ein 14-tägiges Widerrufsrecht haben. Sobald allerdings der Makler seine Leistung vollständig erbracht hat (z.B. Besichtigung, Nachweis), kann das Widerrufsrecht erlöschen.