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Unter welchen Voraussetzungen kann ein beschleunigtes Bauverfahren gelten?

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Frage vom Besucher

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15.12.2024

Ich habe gehört, es gibt beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB. Welche Bedingungen gelten?

Website-Administration 17.12.2024
Antwortdatum: 17.12.2024

Ein beschleunigtes Verfahren nach § 13b BauGB galt zeitweise für kleinere Wohngebiete im Außenbereich, um Bauland zügig auszuweisen. Voraussetzungen sind Flächengröße bis maximal 10.000 m² und Zweck Wohnen. Es entfällt eine umfassende Umweltprüfung, dennoch müssen Grundzüge der Planung gewahrt bleiben. Der Gesetzgeber kann diese Regelung befristen oder anpassen.

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