Ich habe eine große Garage, die ich gern als Gästezimmer nutzen möchte. Muss das Bauamt zustimmen?
Website-Administration
15.01.2025
Antwortdatum: 15.01.2025
Eine Nutzungsänderung ist grundsätzlich genehmigungspflichtig, wenn sie bauordnungsrechtliche Belange (Brandschutz, Stellplätze, Statik) berührt. Das zuständige Bauamt prüft, ob die neue Nutzung in dem Gebiet zulässig ist und technische Vorschriften (z.B. Mindesthöhe, Fenster) erfüllt. Ohne formale Genehmigung kann es zu Ordnungswidrigkeiten kommen.
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