Antwortdatum: 06.12.2024
Zunächst beantragt der Gläubiger beim Amtsgericht die Zwangsversteigerung. Es folgt die Anordnung, dann Gutachterbestimmung, Veröffentlichung und Versteigerungstermin. Der Eigentümer kann bis kurz vor dem Zuschlag die Schulden begleichen und das Verfahren abwenden. Nach dem Zuschlag erwirbt der Höchstbietende das Eigentum, der Erlös wird auf die Gläubiger verteilt.