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Wie unterscheidet sich ein eingetragenes Vorkaufsrecht von einem vertraglichen Vorkaufsrecht?

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Frage vom Besucher

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10.01.2025

Der Verkäufer sprach von einem Vorkaufsrecht im Grundbuch, aber es gibt auch ‚privates‘ Vorkaufsrecht. Wo ist da der Unterschied?

Website-Administration 12.01.2025
Antwortdatum: 12.01.2025

Das eingetragene Vorkaufsrecht ist eine dingliche Sicherung im Grundbuch, der Berechtigte kann im Verkaufsfall in den Kaufvertrag eintreten. Ein bloß vertragliches Vorkaufsrecht ist rein schuldrechtlich und nicht im Grundbuch abgesichert; es wirkt nur zwischen den Parteien. Im Streitfall kann das dingliche Recht durch Eintragung stärker durchgesetzt werden.

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