Antwortdatum: 01.11.2024
Nein, der notarielle Kaufvertrag ist rechtswirksam. Zahlen Sie nicht fristgerecht, gerät man in Verzug und der Verkäufer kann Schadensersatz (z.B. Zinsen) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Zudem könnte er die Zwangsvollstreckung in Ihr Vermögen betreiben, sofern der Vertrag eine Vollstreckungsklausel vorsieht. Eine automatische Ungültigkeit tritt nicht ein.