Darf der Vermieter die Kaution einfach für laufende Mietzahlungen nutzen? - Anwalte-de.com
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Darf der Vermieter die Kaution einfach für laufende Mietzahlungen nutzen?

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Frage vom Besucher

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30.12.2024

Momentan kann ich die Miete nicht leisten und er schlug vor, die Kaution zu verrechnen. Ist das zulässig?

Website-Administration 04.01.2025
Antwortdatum: 04.01.2025

Die Mietkaution dient primär der Absicherung von Ansprüchen bei Auszug (z.B. Schäden, Mietrückstände). Während der Mietzeit darf der Vermieter sie nicht ohne Weiteres auf laufende Forderungen anrechnen. Erst nach Mietende kann er sie verwenden, falls Zahlungsrückstände bestehen. Eine einvernehmliche Verrechnung ist möglich, führt aber dazu, dass die Kaution nicht mehr als Sicherheit vorhanden ist.

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