Antwortdatum: 04.01.2025
Die Mietkaution dient primär der Absicherung von Ansprüchen bei Auszug (z.B. Schäden, Mietrückstände). Während der Mietzeit darf der Vermieter sie nicht ohne Weiteres auf laufende Forderungen anrechnen. Erst nach Mietende kann er sie verwenden, falls Zahlungsrückstände bestehen. Eine einvernehmliche Verrechnung ist möglich, führt aber dazu, dass die Kaution nicht mehr als Sicherheit vorhanden ist.