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Kann ich als Wohnungseigentümer bauliche Änderungen in meiner Einheit ohne Zustimmung vornehmen?

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Frage vom Besucher

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23.10.2024

Ich möchte die Wand zum Nachbarraum einreißen. Reicht das, dass es mein Sondereigentum ist?

Website-Administration 25.10.2024
Antwortdatum: 25.10.2024

Bauliche Veränderungen, die das gemeinschaftliche Eigentum oder die Statik tangieren, benötigen grundsätzlich die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft. Nur reine Maßnahmen im Sondereigentum, die keinerlei Einfluss auf Gemeinschaftsteile haben, darf man allein entscheiden. Ein Abriss einer tragenden Wand betrifft meist das Gemeinschaftseigentum (Statik), weshalb ein Beschluss nötig wäre.

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