Antwortdatum: 23.11.2024
Öffentliche Lasten wie Grundsteuer (Grundsteuer B für bebaute Grundstücke) sind vom Eigentümer zu zahlen. Sie werden von der Gemeinde erhoben, basierend auf dem Einheitswert. Der Vermieter kann diese Grundsteuer als Betriebskosten auf die Mieter umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Andernfalls trägt der Eigentümer die Steuer direkt.