Antwortdatum: 01.12.2024
Ja, seit der Energieeinsparverordnung (EnEV) und aktuell Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist man verpflichtet, bei Verkauf oder Vermietung einen Energieausweis unaufgefordert vorzuweisen. Der potenzielle Käufer oder Mieter soll damit den Energieverbrauch abschätzen können. Versäumt man dies, drohen Bußgelder. Spätestens bei Besichtigung soll der Ausweis vorliegen.