Antwortdatum: 19.12.2024
Ja, die Teilungsversteigerung (nach ZPO) ist möglich, wenn mehrere Personen Miteigentum haben, aber einer die Auseinandersetzung wünscht. Man stellt beim Amtsgericht einen Antrag auf Teilungsversteigerung, wodurch das Objekt versteigert wird und der Erlös unter den Eigentümern anteilig aufgeteilt wird. Sie dient der Aufhebung der Gemeinschaft.