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Darf die Stadt mein unbebautes Grundstück einfach enteignen?

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Frage vom Besucher

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18.11.2024

Es liegt brach, aber ich habe nicht vor, zu bauen. Habe Angst vor Enteignung.

Website-Administration 21.11.2024
Antwortdatum: 21.11.2024

Enteignungen sind möglich, aber nur aus Gründen des Allgemeinwohls und gegen angemessene Entschädigung (§§ 85ff. BauGB). Bloßes Nicht-Bebauen begründet selten eine Enteignung. Meist liegen städtebauliche Projekte (z.B. Straßenbau, soziales Wohnprojekt) vor, oder ein Bebauungsplan, der das Grundstück benötigt. Eine Enteignung ist in Deutschland selten und erfordert strenge Voraussetzungen.

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