Antwortdatum: 21.11.2024
Bei Verzug des Bauträgers kann man Verzugs- oder Schadensersatz fordern, sofern vertraglich Liefertermine verbindlich festgelegt wurden und der Bauträger die Verzögerung verschuldet. Häufig sind in Bauträgerverträgen Regeln zu Bauzeit, Vertragsstrafe, etc. ohne Verschulden (z.B. höhere Gewalt) entfällt Schadenersatz. Man sollte den Bauträger formell in Verzug setzen.