Antwortdatum: 10.11.2024
Kein Miteigentümer kann seinen Anteil verkaufen, ohne dass er frei ist in der Verfügung. Die anderen können nicht generell verbieten, außer sie haben vertraglich ein Vorkaufsrecht oder es gibt eine Abrede. In der Praxis kann man den Miteigentumsanteil verkaufen, aber Käufer kauft eine ideelle Teilhabe. Wenn man sich nicht einigt, steht als Ultima Ratio die Teilungsversteigerung offen.