Antwortdatum: 07.11.2024
Beim Erbbaurecht erwirbt man nicht das Grundstück selbst, sondern das Recht, es über einen langen Zeitraum (z.B. 99 Jahre) zu bebauen und zu nutzen. Dafür zahlt man einen Erbbauzins. Das Grundstück gehört aber dem Erbbaurechtsgeber. Vorteile: geringerer Kaufpreis. Nachteile: Kein volles Eigentum, Erbbauzins kann steigen, und nach Ablauf fällt das Bauwerk dem Grundstückseigentümer zu (gegen Entschädigung).