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Kann der Verwalter einer WEG bauliche Änderungen eigenmächtig beschließen?

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Frage vom Besucher

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10.12.2024

Unser Verwalter will die Fassade ändern, aber wir Eigentümer haben nicht alle zugestimmt.

Website-Administration 15.12.2024
Antwortdatum: 15.12.2024

Der WEG-Verwalter darf nur Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen umsetzen, die zur Erhaltung des Gemeinschaftseigentums notwendig sind. Bauliche Veränderungen oder Modernisierungen erfordern einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft (gegebenenfalls mit qualifizierter Mehrheit). Eigenmächtige Entscheidungen ohne Beschluss sind unwirksam.

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