Unser Verwalter will die Fassade ändern, aber wir Eigentümer haben nicht alle zugestimmt.
Website-Administration
15.12.2024
Antwortdatum: 15.12.2024
Der WEG-Verwalter darf nur Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen umsetzen, die zur Erhaltung des Gemeinschaftseigentums notwendig sind. Bauliche Veränderungen oder Modernisierungen erfordern einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft (gegebenenfalls mit qualifizierter Mehrheit). Eigenmächtige Entscheidungen ohne Beschluss sind unwirksam.
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Wir sind mehrere Miteigentümer einer Immobilie, wollen uns aber nicht einigen, was mit dem Haus passiert. Kann man eine gerichtliche Zwangsversteigerung beantragen?
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