Antwortdatum: 07.11.2024
Eine GmbH & Co. KG als Bauträger hat eine beschränkte Haftung der Kommanditisten. Bei Mängelansprüchen haftet primär die Gesellschaft mit ihrem Vermögen. Ein Einzelunternehmer haftet auch mit Privatvermögen. Gleichwohl gelten für Bauträgerverträge ähnliche Regelungen (MaBV). Die Rechtsform kann für den Käufer relevant sein, wenn es um Insolvenzsicherheit geht.