Antwortdatum: 11.11.2024
Nach vollständiger Rückzahlung gibt die Bank eine Löschungsbewilligung. Man lässt beim Notar eine Löschungsurkunde erstellen und beim Grundbuchamt die Löschung der Grundschuld beantragen. Die Löschungsgebühren trägt meist der Grundstückseigentümer. Oder man belässt die Grundschuld 'brieflich' im Grundbuch als Sicherheit für mögliche spätere Kredite, was Kosten spart.