Das Dachgeschoss ist bisher nur Abstellraum. Ich will dort eine Wohnung einrichten.
Website-Administration
04.12.2024
Antwortdatum: 04.12.2024
Ja, wenn die Nutzung von Lagerraum in Wohnraum geändert wird, ist das eine baurechtliche Nutzungsänderung. Man muss Bauantrag oder Genehmigungsfreistellung prüfen. Brandschutz, Belichtung, Fluchtwege sind wichtige Punkte. Erst wenn das Amt zustimmt und ggf. eine Baugenehmigung erteilt, darf man den Dachboden offiziell als Wohnraum nutzen.
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