Antwortdatum: 18.11.2024
Die Verwalterbestellung erfolgt durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümerversammlung. Hat ein Eigentümer die einfache Stimmenmehrheit, kann er zwar seinen Kandidaten durchsetzen, sofern in der Versammlung kein Widerspruch mit größerer Mehrheit kommt. Allerdings gibt es Begrenzungen: z.B. Weigerung der Miteigentümer, wenn sonst Missbrauch droht. Meist wird abgestimmt und wer die Mehrheit hat, setzt den Verwalter durch.