Antwortdatum: 13.11.2024
Bei real geteilten Doppelhäusern gehört jedem Eigentümer ein eigenes Grundstücksteil, getrennt durch eine Grundstücksgrenze. Im Grundbuch steht jeder als Alleineigentümer seines Grundstücks. Bei WEG-Teilung ist das Haus ein Gemeinschaftseigentum, und jede Hälfte wird per Teilungserklärung als Sondereigentum definiert. Man bildet eine kleine WEG. Dadurch unterscheidet sich die Verwaltungsform, z.B. können Kosten gemeinsam abgerechnet werden.