Was bedeutet ‚real geteilter Doppelhaushälfte‘ vs. ‚WEG-Teilung‘? - Anwalte-de.com
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Was bedeutet ‚real geteilter Doppelhaushälfte‘ vs. ‚WEG-Teilung‘?

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Frage vom Besucher

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10.11.2024

Ich kaufe eine Doppelhaushälfte. Manchmal ist es ‚echtes Teileigentum‘, manchmal ‚WEG‘?

Website-Administration 13.11.2024
Antwortdatum: 13.11.2024

Bei real geteilten Doppelhäusern gehört jedem Eigentümer ein eigenes Grundstücksteil, getrennt durch eine Grundstücksgrenze. Im Grundbuch steht jeder als Alleineigentümer seines Grundstücks. Bei WEG-Teilung ist das Haus ein Gemeinschaftseigentum, und jede Hälfte wird per Teilungserklärung als Sondereigentum definiert. Man bildet eine kleine WEG. Dadurch unterscheidet sich die Verwaltungsform, z.B. können Kosten gemeinsam abgerechnet werden.

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