Antwortdatum: 04.11.2024
Mieterhöhungen zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete müssen bestimmte Grenzen einhalten: max. 20 % (in manchen Gebieten 15 %) in drei Jahren (Kappungsgrenze). Außerdem muss der Vermieter die Mieterhöhung begründen (Mietspiegel, Sachverständigengutachten oder Vergleichswohnungen). Bei unzulässiger Forderung kann man schriftlich widersprechen und ggf. vor Gericht klären.