Antwortdatum: 10.11.2024
Die Mietpreisbremse ist eine landesweise Regelung in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Bei Wiedervermietung darf die Miete max. 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen gelten bei Neubauten oder umfassender Modernisierung. Ob die Mietpreisbremse greift, hängt von der Landesverordnung ab, die bestimmte Städte/Gemeinden ausweist.