Antwortdatum: 19.12.2024
Ja, auch beim Fertighaus fällt dies unter Werkvertragsrecht. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre für Bauwerke. Der Anbieter haftet für Bau- und Montagefehler. Es empfiehlt sich, Zahlungsraten erst nach Baufortschritt zu leisten und einen Abnahmeprotokoll zu erstellen. So kann man Mängel eintragen und Nachbesserung verlangen.