Antwortdatum: 24.12.2024
Möchte man aus einem Einfamilienhaus zwei getrennte Eigentumswohnungen machen, braucht es zur Begründung von Sondereigentum eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nach WEG. Damit wird sichergestellt, dass jede Wohneinheit baulich abgeschlossen ist. Anschließend kann man beim Grundbuchamt die Teilung vornehmen. Will man nur vermieten, ist es ohne Teilungserklärung möglich.