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Wann braucht man eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, wenn man ein Haus in zwei Wohnungen teilt?

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Frage vom Besucher

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22.12.2024

Muss ich das Haus in Wohnungs-eigentum umwandeln oder reicht eine einfache Trennung?

Website-Administration 24.12.2024
Antwortdatum: 24.12.2024

Möchte man aus einem Einfamilienhaus zwei getrennte Eigentumswohnungen machen, braucht es zur Begründung von Sondereigentum eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nach WEG. Damit wird sichergestellt, dass jede Wohneinheit baulich abgeschlossen ist. Anschließend kann man beim Grundbuchamt die Teilung vornehmen. Will man nur vermieten, ist es ohne Teilungserklärung möglich.

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