Antwortdatum: 06.11.2024
Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) regelt genau, in welchen Raten und zu welchem Baufortschritt der Bauträger Abschlagszahlungen verlangen kann. Typische Raten: 30 % nach Keller, 40 % nach Rohbau etc. Abweichungen von diesen festen Prozentsätzen sind möglich, müssen jedoch im notariellen Vertrag vereinbart sein. Der Bauträger darf nicht willkürlich höhere Anzahlungen fordern.