Unsere Tiefgarage ist undicht. Muss jeder Eigentümer selbst klagen?
Website-Administration
02.11.2024
Antwortdatum: 02.11.2024
Bei Mängeln am Gemeinschaftseigentum haftet zumeist der Bauträger, sofern noch Gewährleistung besteht. Die Wohnungseigentümergemeinschaft muss gemeinsam gegen ihn vorgehen. Einzelne Eigentümer können Ansprüche nicht alleine geltend machen, da das Gemeinschaftseigentum der WEG gehört. Der Verwalter oder Beirat koordiniert in der Regel das Vorgehen.
Wählen Sie unten eine Stadt aus, um zu den Anwälten zu diesem Thema zu gelangen:
Diese Website verwendet Cookies, um Inhalte und Werbebotschaften zu personalisieren, Analysen zu sammeln und andere Zwecke zu nutzen. Bitte lesen Sie unsere Cookie-Richtlinie. Wenn Sie der Verwendung von Cookies zustimmen, klicken Sie auf «Akzeptieren».