Wer haftet für Mängel an Gemeinschaftseigentum in einer WEG? - Anwalte-de.com
  • Startseite
  • Fragen
  • Wer haftet für Mängel an Gemeinschaftseigentum in einer WEG?

Wer haftet für Mängel an Gemeinschaftseigentum in einer WEG?

keine Antworten

Frage vom Besucher

0
0
1

28.10.2024

Unsere Tiefgarage ist undicht. Muss jeder Eigentümer selbst klagen?

Website-Administration 02.11.2024
Antwortdatum: 02.11.2024

Bei Mängeln am Gemeinschaftseigentum haftet zumeist der Bauträger, sofern noch Gewährleistung besteht. Die Wohnungseigentümergemeinschaft muss gemeinsam gegen ihn vorgehen. Einzelne Eigentümer können Ansprüche nicht alleine geltend machen, da das Gemeinschaftseigentum der WEG gehört. Der Verwalter oder Beirat koordiniert in der Regel das Vorgehen.

Похожие вопросы

Alle anzeigen