Meine Heizung ist defekt. Ist das nicht Aufgabe des Vermieters, sie zu reparieren?
Website-Administration
13.01.2025
Antwortdatum: 13.01.2025
Ja, der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Dazu gehört die Funktionstüchtigkeit der Heizung, sanitäre Anlagen und Bausubstanz. Kleinreparaturen (<100 EUR) können vertraglich auf den Mieter umgelegt werden, aber grundsätzlich trägt der Vermieter das Instandhaltungsrisiko für die Hauptsysteme.
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