Antwortdatum: 17.12.2024
In den meisten Bundesländern gibt es ein Nachbarbeteiligungsverfahren. Wenn man meint, die geplante Baumaßnahme verletze Abstandsflächen oder das Baurecht, kann man Einwendungen innerhalb einer Frist ans Bauamt richten. Es erfolgt eine Prüfung, ggf. ein Rechtsbehelfsverfahren. Bei Ablehnung des Bauamts kann man klagen. Die Erfolgsaussichten hängen davon ab, ob wirklich gegen Vorschriften verstoßen wird.