Man spricht oft von Planungsrecht vs. Ausführungsrecht. Wie ordnet sich das ein?
Website-Administration
06.12.2024
Antwortdatum: 06.12.2024
Die Bauleitplanung (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) regelt die grundsätzliche städtebauliche Entwicklung. Sie bestimmt, wo Wohn- oder Gewerbegebiet möglich ist. Die Bauausführung betrifft die konkrete Errichtung eines Bauwerks (Bauantrag, Statik, Bauordnung). Erst wenn das Planungsrecht es zulässt, kann man einen Bauantrag stellen, der sich auf die Detailvorschriften (Landesbauordnung) stützt.
Wählen Sie unten eine Stadt aus, um zu den Anwälten zu diesem Thema zu gelangen: