Antwortdatum: 14.11.2024
Der Eigentümer schließt in der Regel eine Gebäudeversicherung ab, welche Schäden am Gebäude deckt. Das schützt das Haus (z.B. Sturm, Leitungswasser), nicht das Eigentum der Mieter. Für Schäden am Inventar des Mieters ist ggf. eine Hausratversicherung nötig. Der Vermieter kann die Gebäudeversicherungsprämie über die Betriebskosten umlegen, wenn vertraglich vereinbart.