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Wer haftet bei einer Gebäudeversicherung für Schäden, Vermieter oder Mieter?

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Frage vom Besucher

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09.11.2024

Wenn das Dach undicht wird, muss der Mieter seine Schäden selbst tragen?

Website-Administration 14.11.2024
Antwortdatum: 14.11.2024

Der Eigentümer schließt in der Regel eine Gebäudeversicherung ab, welche Schäden am Gebäude deckt. Das schützt das Haus (z.B. Sturm, Leitungswasser), nicht das Eigentum der Mieter. Für Schäden am Inventar des Mieters ist ggf. eine Hausratversicherung nötig. Der Vermieter kann die Gebäudeversicherungsprämie über die Betriebskosten umlegen, wenn vertraglich vereinbart.

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