Antwortdatum: 12.12.2024
Die MaBV schreibt vor, dass der Bauträger erst Zahlungen vom Käufer in bestimmten Raten (z.B. nach Fertigstellung des Kellers, Rohbaus, etc.) verlangen darf, um Käufer vor Verlusten zu schützen. Außerdem enthält sie Regeln für die Registrierungspflicht von Maklern und Bauträgern, ihre Pflichten zur Vermögensverwaltung und zur Buchführung. Ziel ist Verbraucherschutz im Bauträgergeschäft.