In der Versammlung wurde ein Beschluss zur neuen Hausordnung gefasst. Ich halte das für rechtswidrig. Kann ich klagen?
Website-Administration
02.01.2025
Antwortdatum: 02.01.2025
Beschlüsse der WEG sind anfechtbar, wenn sie gegen Gesetz oder die Gemeinschaftsordnung verstoßen. Man muss binnen eines Monats nach Beschluss in der Eigentümerversammlung Anfechtungsklage beim Amtsgericht erheben. Wird die Klage erfolgreich sein, erklärt das Gericht den Beschluss für ungültig. Ohne fristgerechte Anfechtung bleibt er gültig.
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Wir sind mehrere Miteigentümer einer Immobilie, wollen uns aber nicht einigen, was mit dem Haus passiert. Kann man eine gerichtliche Zwangsversteigerung beantragen?
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