Antwortdatum: 29.11.2024
Das Bauordnungsrecht (z.B. Landesbauordnung) legt technische und ordnungsrechtliche Anforderungen an Gebäude fest: Brandschutz, Statik, Abstandsflächen, Bauüberwachung. Es regelt das Baugenehmigungsverfahren im Detail. Das Planungsrecht (Bundesrecht) bestimmt, wo und wie gebaut werden darf, das Bauordnungsrecht sagt, wie ein Bauwerk ausführungstechnisch beschaffen sein muss.