Kann man rückwirkend die Miete erhöhen, weil man einen falschen Mietspiegel verwendet hat? - Anwalte-de.com
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Kann man rückwirkend die Miete erhöhen, weil man einen falschen Mietspiegel verwendet hat?

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Frage vom Besucher

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12.12.2024

Der Vermieter sagt, er habe sich verrechnet, will Nachforderung.

Website-Administration 14.12.2024
Antwortdatum: 14.12.2024

Eine Erhöhung gilt erst ab dem Monat, in dem das Erhöhungsschreiben beim Mieter ankommt, plus gesetzliche Frist. Rückwirkende Mieterhöhungen sind unzulässig. Auch wenn sich der Vermieter geirrt hat, kann er die Miete frühestens ab Wirksamwerden der korrekten Erhöhung verlangen.

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