Mir sagte er, er lege das Geld selbst an. Ist das erlaubt?
Website-Administration
06.11.2024
Antwortdatum: 06.11.2024
Nein. Die Kaution muss getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt werden, mündelsicher auf einem Sparkonto oder Sonderkonto (§ 551 BGB). Eine risikoreiche Anlage (Aktien, Fonds) ist unzulässig, da das Geld dem Mieter gehört. Er hat bei Mietende Anspruch auf Rückgabe. Werden die Vorschriften verletzt, kann der Mieter Schadensersatz fordern.
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