Antwortdatum: 25.12.2024
Ja, im Gewerbemietrecht herrscht Vertragsfreiheit. Befristete Gewerbemietverträge sind üblich, hier kann man eine feste Laufzeit vereinbaren. Nach Ende ist automatisch Schluss, ohne Kündigung. Eine ordentliche Kündigung während der Laufzeit ist ausgeschlossen, außer es wurde abweichend geregelt. Der Vermieter und Mieter haben also Planungssicherheit, aber auch eingeschränkte Flexibilität.