Ich habe als Mieter eigenmächtig etwas renoviert und jetzt Mängel. Wer haftet?
Website-Administration
01.01.2025
Antwortdatum: 01.01.2025
Der Mieter darf bauliche Veränderungen nur mit Zustimmung des Vermieters durchführen. Bei selbst verschuldeten Mängeln (unsachgemäße Renovierung) haftet er selbst. Hat der Vermieter schriftlich zugestimmt, kann vereinbart sein, wer das Risiko trägt. Allgemein muss der Vermieter nur für ordnungsgemäßen Zustand haften, den er zu verantworten hat.
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