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Was gilt bei Baumängeln in einer Mietwohnung, die der Mieter selbst ausbauen wollte?

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Frage vom Besucher

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31.12.2024

Ich habe als Mieter eigenmächtig etwas renoviert und jetzt Mängel. Wer haftet?

Website-Administration 01.01.2025
Antwortdatum: 01.01.2025

Der Mieter darf bauliche Veränderungen nur mit Zustimmung des Vermieters durchführen. Bei selbst verschuldeten Mängeln (unsachgemäße Renovierung) haftet er selbst. Hat der Vermieter schriftlich zugestimmt, kann vereinbart sein, wer das Risiko trägt. Allgemein muss der Vermieter nur für ordnungsgemäßen Zustand haften, den er zu verantworten hat.

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