Antwortdatum: 11.12.2024
Ein Eigentümerwechsel ändert das bestehende Mietverhältnis nicht („Kauf bricht nicht Miete“). Eine Kündigung ist nur nach den gesetzlichen Vorgaben möglich, z.B. Eigenbedarf, fristgerecht mit Begründung. Man genießt also den gleichen Kündigungsschutz wie zuvor. Der neue Vermieter kann erst nach Eintragung im Grundbuch einen Eigenbedarf geltend machen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.