Antwortdatum: 09.11.2024
Die Nutzung als Ferienwohnung kann eine Nutzungsänderung darstellen, wenn sie gewerblich und dauerhaft vermietet wird. Städte wie Berlin haben Zweckentfremdungsverbote, die eine Genehmigung verlangen. Baurechtlich kann es ab einer gewissen Intensität zum 'Gewerbe' werden. Man sollte prüfen, ob die Wohnung in einem reinen Wohngebiet liegt und ob die Gemeinde Kurzzeitvermietung einschränkt.