Antwortdatum: 30.11.2024
Der WEG-Verwalter ist verpflichtet, die Beschlüsse der Eigentümerversammlung umzusetzen, die laufende Verwaltung (Versicherungen, Wartung, Abrechnungen) zu erledigen und mindestens einmal jährlich eine Eigentümerversammlung einzuberufen. Kommt er seinen Pflichten nicht nach, kann die WEG ihn abmahnen und ggf. abberufen. Die Einzelheiten stehen im Verwaltervertrag und WEG-Gesetz.