Der Verkäufer sagt, es gäbe eine Reallast zugunsten Dritter. Was heißt das?
Website-Administration
18.12.2024
Antwortdatum: 18.12.2024
Eine Reallast (§ 1105 BGB) ist ein dingliches Recht, das den Eigentümer eines Grundstücks zu wiederkehrenden Leistungen (z.B. Geld- oder Naturalien) verpflichtet. Sie ist im Grundbuch eingetragen. Beispiel: monatlicher Unterhalt für eine Person. Der neue Eigentümer muss diese Leistung übernehmen, solange die Reallast besteht.
Wählen Sie unten eine Stadt aus, um zu den Anwälten zu diesem Thema zu gelangen: