Antwortdatum: 18.12.2024
Eine Reallast (§ 1105 BGB) ist ein dingliches Recht, das den Eigentümer eines Grundstücks zu wiederkehrenden Leistungen (z.B. Geld- oder Naturalien) verpflichtet. Sie ist im Grundbuch eingetragen. Beispiel: monatlicher Unterhalt für eine Person. Der neue Eigentümer muss diese Leistung übernehmen, solange die Reallast besteht.